Pflegezusatzversicherung

Vermögensschutz und gute Vorsorge in einem.

Durch die Einführung der Pflegepflichtversicherung hat der Gesetzgeber zum 01.01.1995 der wachsenden Anzahl von pflegebedürftigen Menschen Rechnung getragen.

Wer durch Krankheit, Unfall oder Schwinden der eigenen Kräfte nicht mehr für sich selbst sorgen kann, ist auf Pflege angewiesen. Häufig sind Angehörige hierfür nicht ausgebildet und/oder haben nicht genug Kraft und Zeit. In diesem Fall benötigt der Pflegebedürftige Hilfe durch Fachkräfte. Unter Umständen ist auch die Betreuung in einem Pflegeheim notwendig.

Je nach Dauer der täglich benötigten Hilfe werden die Leistungen in drei Pflegestufen eingeteilt. Die Höhe der Leistung der Pflegepflichtversicherung hängt zudem davon ab, ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt und wer sie leistet.

Häufig übersteigt der tatsächliche Aufwand einer guten Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung um ein Vielfaches. Wenn nicht ausreichend sonstige Einkünfte vorhanden sind, kann eine längere Pflegebedürftigkeit schnell das eigene Vermögen aufzehren.

Anschließend "haften" Kinder für ihre Eltern - ein Kostenrisiko, das durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung wesentlich reduziert werden kann. Die Versicherung kann dabei von den Eltern oder den Kindern abgeschlossen werden.

Ob und in welcher Form eine Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung) für Sie sinnvoll ist, erörtern wir gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.