Vermögensnachfolge
Nicht entscheiden bedeutet meist schlecht entscheiden!
Jeder, der keine Regelung und Planung zur Übertragung seines Vermögens und/oder Unternehmens zu Lebzeiten trifft, hat trotzdem eine Entscheidung getroffen: die gesetzliche Erbfolge.
Wer nicht möchte, dass der Gesetzgeber bestimmt, "wer was bekommt" und Erbengemeinschaften vermeiden möchte, der sollte vorsorgen. Doch mit einem Testament alleine ist es nicht getan.
Ohne rechtzeitige Planung besteht insbesondere bei Unternehmen die Gefahr, dass über Generationen aufgebaute Vermögenswerte innerhalb von kurzer Zeit verloren gehen.
Vermögensnachfolge als Spezialdisziplin der Finanzplanung, auch Estate Planning genannt, umfasst die Strukturierung, die Übertragung (Erbschaft oder Schenkung) und die Sicherung des Vermögens.
Von zentraler Bedeutung stehen hierbei u.a. folgende Überlegungen:
- Welcher Teil des Vermögens soll und kann übertragen werden? (Ruhestandsplanung)
- Wie definieren Sie eine gerechte Lösung?
- Wie können Streitigkeiten vermieden werden?
- Wann und wie soll der Vermögensübergang erfolgen?
- Möchten Sie den Übergang an Bedingungen knüpfen?
Eine Vermögensnachfolge gelingt meistens dann gut, wenn die Begünstigten in den Beratungsprozess mit einbezogen werden. Steuerberater und Rechtsberater sollten den Gestaltungsprozess intensiv begleiten.
Gerne arbeiten wir mit Ihren bestehenden Steuer- und Rechtsberatern zusammen oder können Ihnen Zugang zu Ansprechpartnern aus unserem Netzwerk verschaffen.
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