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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung, PKV

Die Private Krankenversicherung (PKV) existiert in Deutschland seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Jeder, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, kann eine private Vollversicherung wählen. Pflichtmitglieder der GKV können durch private Zusatzversicherungen ihren Versicherungsschutz optimieren.

Vor der Aufnahme in die PKV erfolgt mittels eines Fragebogens eine Gesundheitsprüfung. Aufgrund der Angaben entscheidet der Versicherer, ob eine normale Annahme des Antrags möglich ist, eine Annahme mit höherer Prämie (Risikozuschlag) oder ob es zu keinem Angebot kommen kann.

Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob Sie sich besser in der PKV oder in der GKV versichern, ist es sinnvoll, die wesentlichen Unterschiede der beiden Systeme zu betrachten.

Wie werden die versicherten Leistungen der Krankenversicherung festgelegt?

Die Leistungen der GKV legt der Gesetzgeber fest. Er kann diese jederzeit per Gesetz reduzieren. Seit 1970 wird dieser Leistungskatalog immer wieder durch Reformgesetze spürbar gekürzt.

Mit der PKV schließt der Versicherte einen privatrechtlichen Vertrag, der die Leistungen dauerhaft garantiert. Deren Umfang kann bei Vertragsschluss individuell gewählt werden, von einer Basisversorgung bis hin zu einem Hochleistungstarif.

Wie berechnen sich die Beiträge der Krankenversicherung?

In der GKV wird ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens (seit Juli 2009: 14,9%) bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (2010: 45.000 Euro) erhoben. Je nach Kasse kann außerdem ein Zusatzbeitrag erhoben werden, wenn es die Finanzlage der Kasse erfordert. Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder sind Stand heute beitragsfrei mitversichert.

In der PKV wird für jedes versicherte Mitglied individuell der Beitrag erhoben. Wesentliche Parameter sind die versicherten Leistungen, Alter und Gesundheitszustand bei Beantragung der Versicherung, Geschlecht und Höhe des vereinbarten Selbstbehalts.

Wie stabil sind die Beiträge?

Unabhängig von der Art der Krankenversicherung werden die Gesundheitskosten nach Expertenschätzungen im Durchschnitt 5-6% pro Jahr steigen. Neben der allgemeinen Inflation tragen hierzu der medizinische Fortschritt (z.B. Röntgenaufnahme ca. 50 Euro, Kernspintomographie 500-600 Euro) sowie die kostenintensive Behandlung neu auftretender Krankheiten bei. Entsprechend steigen die Beiträge, unabhängig vom Versicherungssystem (gesetzlich oder privat).

Die GKV finanziert sich im sog. Umlageverfahren, d.h. die Beiträge werden sofort für medizinische Leistungen wieder ausgegeben. Die GKV kann und darf keinerlei Rücklagen bilden. Die jungen, gesunden finanzieren durch diese Umlage die Behandlung der älteren und kranken Mitglieder. Denn ca. 90% der Gesundheitskosten fallen in den letzten 10 Lebensjahren an. Dies hat nur so lange gut funktioniert, so lange genügend "Nettoeinzahler" das System getragen haben.

In den letzten Jahrzehnten ist die Geburtenrate deutlich gesunken, gleichzeitig steigt die Lebenserwartung. Zudem geht die Anzahl der Erwerbstätigen zurück. Dadurch werden die Nettoeinzahler immer weniger. Deshalb decken die Einnahmen bei weitem nicht mehr die Ausgaben.

Aus diesem Grund werden weitere Leistungen gestrichen, Zuzahlungen und Beitragssatz weiter erhöht. Da auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) jährlich angehoben wird, werden Versicherte mit einem Jahreseinkommen über der BBG automatisch überpropotional an den höheren Kosten beteiligt.

Die größte Belastung steht diesem System erst noch bevor, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen werden.

Die PKV bildet mit ca. 30% der Monatsbeiträge laufend sog. Alterungsrückstellungen, die verzinst werden. Dadurch sorgt jede Generation für den Zeitpunkt vor, wenn die durchschnittlichen Behandlungskosten die Beitragseinnahmen übersteigen werden. Das System ist somit resistent gegen demographische Veränderungen. Derzeit haben die 8,5 Millionen PKV-Versicherten 121,5 Mrd. Euro angespart. Um für die 70,3 Millionen GKV-Mitglieder in entsprechendem Umfang vorzusorgen, müssten sofort 850 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Das entspricht dem Bundeshaushalt von drei vollen Jahren.

Erhöht sich nach statistischen Berechnungen die durchschnittliche Lebenserwartung, werden zeitnah durch Erhöhung der Beiträge die Alterungsrückstellungen angepasst.

Seit dem 1.1.2000 hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass für jede neu abgeschlossene Private Vollversicherung bis zum 60. Lebensjahr ein sog. gesetzlicher Zuschlag von 10% erhoben wird. Dieser Zuschlag wird für jeden Versicherten individuell angespart und dient dazu, ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen zu finanzieren. Selbst wenn dann die Beiträge steigen, bleibt der Aufwand des Versicherten stabil bis die Reserven seines gesetzlichen Zuschlags aufgebraucht sind.


Fazit: während die zukünftige Finanzierung der GKV völlig offen ist, wird bereits heute in der PKV durch die Alterungsrückstellungen und den gesetzlichen Zuschlag maßgeblich für stabile Beiträge im Alter vorgesorgt.

Sprechen Sie mit uns, damit wir mit Ihnen die für Sie beste Lösung finden können.

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