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Haftpflichtversicherung

Nach §§ 823 ff. BGB haftet jeder für von ihm widerrechtlich verursachte Schäden. Da die Haftung nicht begrenzt ist, kann eine hohe Schadensersatzforderung den finanziellen Ruin zur Folge haben.

Dieses Risiko kann durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausgeschlossen werden. Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende benötigen für ihren Beruf eine Berufshaftpflichtversicherung, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes eine Amtshaftpflichtversicherung, außerdem sollte der Verlust von Dienstschlüsseln abgesichert werden.

Für den privaten Bereich benötigt jeder eine Privathaftpflichtversicherung. Auch wenn diese gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, gehört sie aus o.g. Gründen zu den Versicherungen, die keinesfalls fehlen dürfen.

Neben der Höhe der Versicherungssumme sind Leistungen von Bedeutung, die meist zusätzlich zu vereinbaren sind. Dazu gehören:

  • Einschluss von Schäden durch nicht deliktfähige Kindern
  • Gefälligkeitsschäden, z.B. Schäden die durch Mithilfe bei Umzügen entstehen
  • Privater Schlüsselverlust
  • Benutzung von Sportgeräten wie Surfbretter, Sportboote
  • Ehrenamtliche Tätigkeit
  • Forderungsausfall-Deckung; wenn der Schädiger mittellos und nicht versichert ist.

Hausratversicherung und Glasversicherung

Der eigene Hausstand ist meist größer als man selber vermutet, erst beim nächsten Umzug wird dies wieder bewusst. Wie teuer die Neuanschaffung des gesamten Inventars werden kann, wird oft ebenfalls unterschätzt.

Die Hausratversicherung ersetzt die Kosten der Neuanschaffung von Möbeln, elektr(on)ischen Geräten, Kleidung, Wertsachen, Gebrauchsgegenstände (Bücher, DVDs, CDs) und Verbrauchsgegenstände (Nahrungs- und Genussmittel, Heizmittel wie Öl oder Kohle) bei Verlust oder Zerstörung durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Neben dem Inhalt des Hauses oder der Wohnung ist auch der Inhalt des abgeschlossenen Kellerabteils versichert.

Gegen Mehrprämie kann außerdem versichert werden: Fahrraddiebstahl außerhalb der eigenen Räume rund um die Uhr, Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Glasschäden an Möbeln und Gebäudeverglasungen, Beschädigungen an Ceran-Kochfeldern und Wasseraustritt aus Aquarien.

Zu achten ist auf eine ausreichende Versicherungssumme, um die Einrede der Unterversicherung durch den Versicherer bereits in der Police auszuschließen. Für Wertsachen und Antiquitäten sind Höchstgrenzen vereinbart, die gegen Mehrbeitrag angehoben werden können. Die sogenannte Elementardeckung schließt auch Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen ein. Ihr Versicherungsschutz sollte deshalb auf Ihre Bedürfnisse angepasst sein.


Rechtsschutzversicherung

Jeder, der sich im Recht fühlt, will auch Recht bekommen. Meist ist hierfür die Vertretung durch einen guten Rechtsanwalt notwendig. Zu den Rechtskosten zählen neben den Anwalts-, auch die Gerichts- und ggf. Sachverständigenkosten. Wer keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, trägt das volle Kostenrisiko der juristischen Auseinandersetzung.

Während Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende sich über einen Berufsrechtsschutz abzusichern haben, übernimmt dies bei Angestellten der Arbeitgeber.

Je nach Ausgestaltung des Tarifs, umfasst eine Rechtsschutzversicherung verschiedene Bausteine. Die häufigsten Bausteine sind:

  • Schadensersatz: Wer geschädigt oder verletzt wird, muss meist seine Ansprüche juristisch durchsetzen.
  • Verkehrs-Rechtschutz: z.B. Der Unfallverursacher bestreitet seine Schuld.
  • Verwaltungs-Rechtschutz Verkehr: z.B. Entzug des Führerscheins.
  • Wohnungs-RS: z.B. Vermieter verdoppelt die Miete; Mieter zahlt keine Miete.
  • Arbeits-Rechtschutz: z.B. Arbeitgeber kündigt ohne triftigen Grund.
  • Steuer-Rechtschutz: z.B. Absetzbare Kosten werden nicht anerkannt.
  • Sozialgerichts-Rechtschutz: z.B. DRV übernimmt eine Reha-Maßnahme nicht.
  • Straf-Rechtschutz: i.d.R. nur bei fahrlässig begangenen Taten

Unter Umständen benötigen Sie weitere Bausteine, die bei bestimmten Versicherern eingeschlossen werden können.


Weitere Versicherungen

Speziellen Versicherungsschutz benötigen Bauherren, Haus- und Grundbesitzer, Tierhalter, Freiberufler und Selbständige sowie Firmen. Für Kfz-Halter kann neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch ein Voll- oder Teilkaskoschutz wichtig sein.

Sprechen Sie mit uns, damit wir mit Ihnen die für Sie besten Lösungen finden können.

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